Arbeitskreise
BiTMA-Arbeitskreise - Aufgaben und Zielsetzungen
Die Entwicklung und Diskussion von Ideen und das aktive Networking steht bei den Arbeitskreisen der BiTMA im Mittelpunkt. Die Arbeitskreise haben dabei auch konkrete Aufgaben für die BiTMA zu erfüllen.
Jeder Arbeitskreis hat ein festes Aufgabenfeld, das unmittelbar mit einem Kernthema der BiTMA korrespondiert und auf das sich die AK-Arbeit fokussiert.
Ziel ist dabei die Unterstützung der Arbeit des Vorstandes, des Präsidiums und der Kommunikationsarbeit der BITMA mit konkreten Ideen, Argumentationen und Themen sowie Hilfen, Handreichungen, Leitlinien etc. für die tägliche Arbeit der einzelnen Maklermitglieder in den konkreten Themenbereichen. (Weitere Infos im jeweiligen Arbeitskreis)
Die Ergebnisse der AK Arbeit stehen allen BiTMA-Mitgliedern zur Verfügung und dürfen von diesen frei verwendet werden.
BITMA-Arbeitskreise - Die Organisation und Regeln
Grundsätzlich stehen die Arbeitskreise allen Mitgliedern der BiTMA offen, sowohl den ordentlichen Unternehmensmitgliedern, als auch den nichtordentlichen Personenmitgliedern.
Die Arbeitskreise stehen darüber hinaus auch den Beiräten der Initiative offen. Erwünscht ist zudem die Zusammenarbeit oder feste Integration externer Experten oder Vertreter anderer Interessensvereinigungen (z.B. Berufsverbände aber auch Verbraucherschutz etc.), da die BiTMA ausdrücklich das Ziel des gesellschaftlichen Dialoges verfolgt. Die Einbindung, auch temporär, ist vor allem bei Spezialthemen anzustreben.
Zum Beitritt übermittelt das Mitglied eine formlose Willenserklärung mit kurzer Begründung des Themeninteresses und Know-Hows, sowie einer kurzen Erläuterung zur Übernahme möglicher Arbeitsleistungen (Absichtserklärung).
Mit dem offiziellen Beitritt zu einem Arbeitskreis verpflichten sich die Teilnehmer, entsprechend der Absichtserklärung, zu konstruktivem, lösungsorientiertem Dialog sowie zu aktiver Mitarbeit und Kommunikation.
Die Mitgliedschaft wird nach der Interessenbekundung vom Vorstand bestätigt und wird damit wirksam. Jeder Arbeitskreis kann selbstständig mehrheitlich entscheiden, inwiefern er Gasthörer bei den Treffen akzeptiert bzw. wie oft die Teilnahme ohne offiziellen Beitritt möglich ist. Diese Regelung hat grundsätzlich zu gelten.
Die Personenzahl eines AK kann nach Gesichtspunkten der Effektivität und Organisation vom Vorstand begrenzt werden. Ebenso sollte jeder Arbeitskreis eine Mindestanzahl von fünf Mitgliedern einhalten.
Alle AK-Mitglieder werden auf den Webseiten der BiTMA mit Name und Kontaktmöglichkeit aufgelistet.
Um eine Ausgewogenheit zu gewährleisen, kann jedes BiTMA-Personenmitglied in nur einem Arbeitskreis Mitglied sein. Ordentliche Mitglieder (Unternehmen) müssen für jeden AK einen gesonderten Vertreter benennen.
Passive Arbeitskreismitglieder oder AK-Mitglieder, die in sonstiger Weise die AK & BiTMA-Regeln missachten, können vom Vorstand aus den Arbeitskreisen ausgeschlossen werden.
Alle offiziellen AK-Mitglieder sind verpflichtend in die fortlaufende Diskussion und Kommunikation des AK einzubinden, es sei denn der AK vereinbart im Einzelfall bewusst Arbeitsgruppen, um Detailthemen effektiver abstimmen zu können.
Die Ziele der BiTMA, die Maßgaben der BiTMA-Kommunikationsstrategie und die speziellen Aufgaben des jeweiligen AK sind die Basis und das Leitbild der AK-Arbeit.
Der Arbeitsplan und die Ergebnisse der AK-Arbeit sind zu veröffentlichen und transparent zu kommunizieren. Ebenso werden alle Treffen und Projekte vom AK pflichtmäßig in Protokollen und Arbeitspapieren festgehalten und frei kommuniziert.
Jeder Arbeitskreis hat für eine festzulegende Periode einen verbindlichen Arbeitsplan mit konkreten Zielen und Aufgabenstellungen zu formulieren. Der Vorstand der BiTMA ist hier unterstützend behilflich und wird die Treffen und Besprechungen der AKs moderieren und die Kommunikation zum Präsidium und Beirat sicherstellen.
Jeder AK wählt bei seinem ersten Jahrestreffen ein aktives Mitglied für das aktuelle Jahr zum Leiter des AK. Dem Leiter obliegt die Verantwortung für die Planung der Arbeitsmeilensteine und deren Kommunikation. Um eine faire Arbeitsverteilung zu gewährleisten ist eine unmittelbare Wiederwahl ist nicht möglich. Ziel ist hier ein rollierendes System.
Die AK Treffen/Besprechungen werden nach Abstimmung vom Vorstand einberufen. Jeder AK sollte mindestens zweimal im Jahr persönlich zusammentreten.
Die Arbeit in den AKs ist grundsätzlich ehrenamtlich. Die AKs organisieren eigene Sitzungen und Events selbsttätig und eigenverantwortlich, z.B. Sponsoring.
Die BiTMA stellt Infrastruktur zur virtuellen Zusammenarbeit zur Verfügung, sowie Räumlichkeiten für Treffen. Die Erstattung von Auslagen/Spesen ist grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache und in Ausnahmefällen möglich, ein Anspruch besteht nicht. Der Vorstand kann, je nach Haushaltslage, jährlich, Grundlagenbudgets für die AKs zur Verfügung stellen.

