Anforderungsprofil
Das BiTMA-Anforderungsprofil für Vermittler
Das Anforderungsprofil ist als PDF im Mitgliedsantrag eingebunden.
Hinweis: Die vollständige Erfüllung des Anforderungsprofil ist Voraussetzung für die Aufnahme von Maklern als Fördermitglieder und Maklerunternehmen als ordentliches Mitglied.
Die Mitglieder sind verpflichtet, alle Änderungen des eigenen Status bezüglich der hier formulierten Anforderungen unverzüglich dem Verein schriftlich anzuzeigen. Der Verein behält sich bei wesentlicher Änderung das Recht vor, die Mitgliedschaft zu überprüfen.
Die BiTMA ist kein Prüfungs- oder Zertifizierungsinstitut. Anforderungsprofil, Kodex, Leitbild und Eid sind reine Selbstverpflichtungen der Mitglieder. Für uns gilt hier die Vertrauensbasis gegenüber selbstständig agierenden Beratern und Unternehmern/Unternehmen. Sollte ein Mitglied gegen die Anforderungen und die Interessen des Verbandes erwiesenermaßen verstoßen, wird dieses satzungsgemäß vom Verband ausgeschlossen.
Ziel: Die Sicherstellung eines professionellen Qualitätsstandards für die im Rahmen der Brancheninitiative eingebundenen und aktiven Makler und Vermittler, um die Ziele und Argumentationen der Brancheninitiative bestmöglich zu unterstützen.
Selbstverpflichtung:
Ich/Wir bin/sind unabhängige Versicherungs- und/oder Finanzmakler/-vermittler und agieren als treuhänderische(r) Sachwalter der Versicherungs- und Finanzinteressen meiner/unserer Kunden. Dabei berücksichtige/n ich/wir nach bestem Wissen und Gewissen die Kundenwünsche. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bilden die Grundlage und das Leitbild meines/unseres Handelns.
Ich/Wir generiere(n) und vergleiche/n im Auftrag meiner/unserer Klienten verschiedene Versicherungs- und Finanzangebote und erarbeite(n) auf die jeweilige Kundensituation hin bedarfsgerechte, individuelle Versicherungs-, Anlage- oder Finanzierungsvorschläge.
Das Kundeninteresse und nicht das wirtschaftliche Eigeninteresse bestimmen meine/unsere Auswahlentscheidung.
Meine/unsere Unabhängigkeit in der Produkt- und Lösungsauswahl ist nicht beeinträchtigt durch maßgebliche Beteiligungen an Geschäftsanteilen oder Aktien durch produktgebende Unternehmen oder ein agenturähnliches Verhältnis zu einem Versicherer oder FDL.
Zur Sicherstellung eines aktuellen Marktüberblickes stehe/n ich/wir regelmäßig mit den für diese jeweiligen Aufgaben relevanten Versicherungsunternehmen und Finanzdienstleistern im persönlichen Kontakt. Ich/wir informiere/n mich/uns hierbei mit größter Sorgfalt sowohl über aktuelle Produkt- und Tarifentwicklungen, als auch über Veränderungen bei der Produktgestaltung sowie den Produkt-und Tarifbedingungen.
Ich/wir analysiere/n sorgfältig die persönliche Situation meiner/unserer Kunden sowie deren persönliche Ziele. Ich/wir beleuchte/n ausführlich alle relevanten Risiken und Einflussfaktoren auf Anlage oder Versicherungsentscheidung und kläre/n meine/unsere Klienten über die (ggf. verschiedenen) Lösungsmöglichkeiten auf.
Ich/wir erfülle/n meine/unsere weit reichenden Aufklärungs- und Beratungspflichten. Bei Betreuung in mehreren Versicherungsarten und/oder Anlage oder Finanzierung gilt, dass ich/wir grundsätzlich nur in den Feldern aktiv werden, in denen ich/wir uns einschlägige Expertise erarbeitet haben.
Fortlaufende Weiterbildung und Schulung gehören für mich/uns zum Selbstverständnis eines professionellen Beraters und zum geschäftlichen Alltag.
Ich/wir bieten in diesem Rahmen nur Finanzdienstleistungen und Finanz-/Versicherungsprodukte an, die ich/wir inhaltlich kenne/n und persönlich nachvollziehen und erläutern kann/können, sowie die einwandfrei den rechtlichen Bestimmungen und moralischen Grundsätzen entsprechen.
Im Sinne einer optimalen Kundenbetreuung und Zufriedenheit kontaktiere/n ich/wir unsere Klienten regelmäßig, zumindest jedoch bei Änderungen von Rahmenbedingungen und nutzen mit Augenmaß und nach Bedarf kommunikative und edukative Kundenbindungsinstrumente, z.B. wie schriftliche oder E-Mail-Newsletter oder eine Homepage.
Ich/wir verfüge/n über die Kaufmannseigenschaften gemäß HGB (Kaufmann ist im Sinne des HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Unter einem Handelsgewerbe versteht sich jeder Gewerbebetrieb, der nach Art oder Umfang einen auf Dauer in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.).
Weitere Anforderungen:
Entsprechende Erlaubnis GewO
Ordnungsgemäße Eintragung im IHK-Vermittlerregister (Person/Unternehmen)
Hauptberufliche Tätigkeit als Versicherungs- und/oder Finanzmakler
Vorschriftsmäßige Vermögensschadenversicherung
Einwandfreier Leumund und keine negativen Einträge im Pol. Führungszeugnis und Gewerbezentralregister
Nutzung eines Maklermandates
Nutzung der Erstinformation nach § 11 VersVermV
Nutzung von Beratungsprotokollen

