postheadericon Satzung

Die vollständige Satzung können Sie hier als PDF öffnen.

 

Auszug aus der BiTMA-Satzung:

1. Der Verein wird als Berufsverband gegründet mit den Zielen der Förderung der unabhängigen Finanz- und Versicherungsberatung und des Berufsbildes des unabhängigen Finanz- und Versicherungsvermittlers und Maklers in Deutschland.

2. Zweck des Vereins ist, die in der Versicherungs-/Finanzdienstleistungswirtschaft tätigen Unternehmen – Versicherer, Vermittler, Dienstleister sowie andere Unternehmen und Personen – zusammenzuführen

a) zur Förderung der unabhängigen Finanz- und Versicherungsberatung sowie der bedarfsgerechten Verbraucherberatung,

b) zur Förderung, Entwicklung und Durchführung von kommunikativen und werblichen Projekten, Kampagnen und Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung, Aufklärung über und Imageverbesserung der unabhängigen Finanz- und Versicherungsberatung, bzw. der Mitarbeit bei der Entwicklung entsprechender Konzepte, Inhalte, Leitlinien und Strategien,

c) zur Förderung des fortlaufenden Austausches und der Diskussion über die notwendigen Maßnahmen und Wege zur weiteren Professionalisierung und Qualitätssteigerung der unabhängigen Finanz- und Versicherungsberatung und ihrer Initiierung und Durchführung.

3. Die Aufgaben des BITMA e.V. sind insbesondere die Organisation, Ausarbeitung, Durchführung, Veröffentlichung, Überwachung, Dokumentation und Evaluation der die Zwecke des BITMA e.V. fördernden Maßnahmen in den Bereichen Kommunikation, Marketing, Lobbyarbeit, Qualitätssteigerung, Absatzförderung und Nachwuchsgewinnung.

Die vollständige Version der Satzung können Sie hier herunterladen: Satzung BiTMA e.V.

 
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